Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verantwortlichen der Motormühle Kränzlin sind bemüht, die Website https://motormühle-kränzlin.de/ im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Konfirmitätsstaus

Aktueller Status der Inhaltskonfirmität:

  • Teilweise konform

Bewertungsmethode

  • Selbsteinschätzung

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit darIm Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar

  • Bilder und Grafiken haben zum Teil keine oder unvollständige Alternativtexte
  • Grafiken vermitteln Informationen ausschließlich mit Farbe
  • Dokumente (wie PDFs) sind nicht barrierefrei

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19. April 2023 erstellt.

Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von https://motormühle-kränzlin.de/aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:

MotorMühle Kränzlin
Kleine Straße 32
16818 Märkisch Linden / OT Kränzlin

kontakt @ motormühle-kränzlin . de

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de